1. Geltungsbereich
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a)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen von CT-Limousinenservice GmbH, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, insbesondere für die Anmietung von
Limousinen, die Beförderung von Personen und Sachen oder die Erbringung sonstiger Leistungen, Nebenleistungen oder Sonderleistungen.
2. Zustandekommen eines Vertrages
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a)
Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn er von CT-Limousinenservice GmbH schriftlich bestätigt und das mit dem Auftraggeber vereinbarte Entgelt für den Auftragnehmer vorbehaltlos
verfügbar ist. Die Buchungsbestätigung des Auftragnehmers ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers mit der Zahlung des
Entgeltes vorbehaltlos an.
3. Beförderung
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a)
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die angegebene Passagierzahl bezieht sich immer auf die Anzahl der Sitzplätze.
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Die maximale Anzahl der zu befördernden Fahrgäste beträgt 8 Personen.
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b)
Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung oder aus anderen Gründen eine sichere Personenbeförderung nicht
gewährleistet werden kann. Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt,
die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs.
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c)
Für den Fall eines Fahrtabbruches sorgt der Chauffeur für eine Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort. Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielweise
Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung.
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d)
Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug oder plötzlicher Erkrankung des Chauffeurs der Fahrtantritt unmöglich, wird dem
Auftraggeber der entrichtete Mietpreis erstattet. Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar
ist. Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges keinen Anspruch auf Entschädigungen jedweder Art.
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e)
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der
StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auch auf eine teilweise
Erstattung des gezahlten Entgelts ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
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f)
Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen.
- IN ALL UNSEREN FAHRZEUGEN GILT ANSCHNALLPFLICHT !
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g)
Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit einem guten Saugfuß (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss
für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugfuß) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil, beispielsweise aus Angelschnur) vorne am Fahrzeug gegen
wegfliegen gesichert werden.
4. Verzögerungen
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a)
Die Höchstgeschwindigkeiten der eingesetzten Fahrzeuge mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 100 km/h, auf Landstraßen 80 km/h und mit Blumenschmuck 40 km/h. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der
Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und die Wartezeiten für
Trauungszeremonien oder Fototermine.
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b)
Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die
Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder
den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.
5. Preise
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a)
Es gelten die am Tag der Fahrt gültigen Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage. Im Mietpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die
gefahrenen Kilometer und die Mehrwertsteuer. Sonderleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt.
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b)
Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung. Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem
Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom
Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich eine Preisanpassung auch nach Abschluss und Bestätigung einer
Buchung vor, für den Fall, dass der an der Zapfsäule angezeigte Preis der teuersten Kraftstoffsorte am Leistungstag 1,70 € übersteigt.
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c)
In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten. Sollten während des Fahrauftrages Kosten
dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste, diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.
6. Zahlungsbedingungen
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a)
Der vereinbarte Mietpreis ist vor dem Antritt der Fahrt in voller Höhe zu zahlen. Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist für jede angefangene ½-Stunde der Preis für eine Stunde zu
entrichten, mindestens aber 90,- €. Wartezeiten werden wie Fahrzeiten vergütet.
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b)Bei Pauschalpreisvereinbarungen ist
der Fahrpreis innerhalb einer Woche nach der Buchung auf das dem Auftragnehmer genannte Konto zu überweisen oder bar am Betriebssitz zu zahlen. Die gebuchte Limousine wird mit der Buchung für
den Auftrag vorgemerkt. Die Reservierung erfolgt mit dem Tag, an dem der Fahrpreis für den Auftragnehmer vorbehaltlos verfügbar ist (Zahlungseingang). Bis zum Eingang der Zahlung ist der
Auftragnehmer berechtigt das Fahrzeug anderweitig zum selben Termin anzubieten. Soll das Fahrzeug für den gewünschten Termin anderweitig gebucht werden, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit
dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Auch bei einer ggf. bereits erfolgten Zahlung kann der Auftraggeber das Fahrzeug anderweitig vermieten, wenn der Zahlungseingang nicht spätestens 10
Tage nach dem Tag der Auftragserteilung oder 3 Tage nach dem Rücksprachetag erfolgt ist. Der Auftraggeber hat ein eventuell verspätet eingehendes Entgelt unverzüglich zurück zu
überweisen.
- c)
Die Nutzung von Sonderleistungen sind von einem Fahrgast auf den vorgesehenen Formblättern aufzuzeichnen, sofern kein Formblatt verfügbar ist, erfolgt die Aufzeichnung formlos schriftlich.
Werden nachträglich Differenzen zwischen der schriftlichen Aufzeichnung des Fahrgastes und der tatsächlichen Nutzung von Sonderleistungen festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt dem
Auftraggeber die nicht vergütete Sonderleistung und eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € zu berechnen. Der Auftraggeber verzichtet in solchem Fall auf das Recht der Einrede.
- d)
Zahlungen per Scheck gelten als Zahlung erfüllungshalber. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung des Auftragnehmers an.
- e)
Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder Verzugszinsen in
nachgewiesener Höhe und für die 2. und jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.
7. Stornierungen
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a)
Stornierungen der bestellten Fahrt werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind, mündliche oder fernmündliche Stornierungen nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt
sind.
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b)
Stornierungen bis 6 Wochen vor dem Antritt der Fahrt sind kostenfrei.
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c)
Bei Stornierungen bis einschließlich 14 Tage vor dem Antritt der Fahrt werden 50% des vereinbarten Entgelts, mindestens aber 50,- € einbehalten.
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d)
Bei Stornierungen bis 8 Tage vor dem Antritt der Fahrt werden 80% des für die Fahrt vereinbarten Entgeltes berechnet.
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bei späteren Stornierungen bis einen Tag vor dem Buchungstag werden 90% des für die Fahrt vereinbarten Entgeltes, mindestens aber 150,- € als
Aufwandsentschädigung einbehalten.
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e)
Bei Nichtantritt der Fahrt durch den Auftraggeber oder Stornierungen am Tag des Fahrttermins hat der Auftragnehmer Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
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f)
Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer unabhängig von der
Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe.
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g)
Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Bei mündlichen oder fernmündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, den der
Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Stornierungen per WhatsApp, SMS oder E-Mail werden wie fernmündliche Stornierungen bearbeitet.
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h)
Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.
8. Rücktritt
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a)
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse
oder anderer Gründe, die eine sichere Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht der Verantwortlichen bei CT-Limousinenservice GmbH nicht gewährleisten, unmöglich
wird oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet bzw.
nicht rechtzeitig geleistet sind.
9. Haftung
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a)
Der Auftragnehmer hat für Personen- und Sachschäden eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Gegenüber dem
Auftraggeber oder den beförderten Personen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen gedeckt sind. Für Schäden, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Personentransport stehen. Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,- € je Ereignis und geschädigte Person begrenzt.
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b)
Wegen der Seltenheit bzw. der Einmaligkeit der eingesetzten Fahrzeuge schließt der Auftraggeber bei Personal- oder Fahrzeugausfällen, die zur Nichterfüllung des Vertrages führen, oder einem
Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag Schadenersatzansprüche jeglicher Art wegen Nichterfüllung aus.
10. Für Erbrechen im Fahrzeug berechnen wir
einen
Pauschalbetrag von 500€ inkl.
MwSt. für die
Reinigung und Ausfall des Fahrzeuges für
Folgeaufträge.
11.Gerichtsstand
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a)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Schuldners zuständige Gericht, für Verträge mit Kaufleuten das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige
Gericht.
12.Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
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a)
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so
bleiben die übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck
der rechtlich unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
CT-Limousinenservice GmbH